1. Allgemeines und Geltungsbereich

(1) Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle direkt mit der ZARA Vertrieb GmbH (nachfolgend Auftragnehmer) geschlossenen Rechtsgeschäfte, sowie über die Internetseiten https://www.gaavoo.de und https://www.shop.gaavoo.de geschlossenen Rechtsgeschäfte mit der ZARA Vertrieb GmbH. gaavoo ist eine eingetragene Marke der ZARA Vertrieb GmbH. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der ZARA Vertrieb GmbH; von deren Geschäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Die Geschäftsbedingungen der ZARA Vertrieb GmbH gelten auch wenn wir, in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers, die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos durchführen.

(2) Änderungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden konkludent anerkannt, wenn ihnen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen wird.

2. Vertragsabschluss

(1) Mit der Bestellung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsangebot ab. Erst nach Übermittlung der Druck- und Logodaten kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der ZARA Vertrieb GmbH als Auftragnehmerin mit Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail zustande.

(2) Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt stets der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Bei Bestellung auf Rechnung Dritter unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen, gelten Auftraggeber und Rechnungsempfänger als gemeinschaftliche Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung auf einen abweichenden Rechnungsempfänger nach bereits erfolgter Fakturierung, auf Wunsch des Auftraggebers, bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt des Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Auftraggeber stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

(4) Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird explizit ausgeschlossen.

(5) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den zum Auftrag gehörenden, übermittelten Druck- und Logodaten rechtswidrige, verfassungswidrige und insbesondere strafrechtlich relevante oder gegen Rechte Dritter verstoßende Inhalte ergeben.

(6) Der Auftraggeber bestätigt, dass die übermittelten Druck- und Logodaten keine personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 DSGVO enthalten. Sollte der Auftraggeber zu dem Schluss kommen, dass der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO notwendig ist, kontaktiert der Auftraggeber im Vorfeld des Vertragsschlusses die ZARA Vertrieb GmbH, um einen solchen Vertrag abzuschließen.

(7) Nach Vertragsschluss hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Änderung seiner Bestelldaten. Jeder Änderungswunsch ist ein Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den ersten Auftrag verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages über die Veredelung und Lieferung der geänderten Drucksachen. Der Auftragnehmer hat das Recht, dieses Angebot abzulehnen. Nimmt der Auftragnehmer das Angebot an, so können zusätzliche Kosten für den Auftraggeber entstehen, die im Laufe des Änderungsprozesses mitgeteilt werden.

(8) Der Zwischenverkauf ist vorbehalten.

3. Widerrufsrechte

Unternehmern im Sinne des § 14 BGB wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.

4. Preise

(1) Alle genannten Preise gelten generell unter dem Vorbehalt, dass die bei Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und spätestens eine Woche nach dem Eingang der Bestellung die Übermittlung von druckfähigen Daten erfolgt. Die Preise der ZARA Vertrieb GmbH verstehen sich ausschließlich „ab Werk“ exklusive Verpackung. Die Preise sind Nettopreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

5. Unvorhersehbare Ereignisse, Höhere Gewalt und Preisanpassung bei Importen

(1) Wird die Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch unvorhersehbare, von außen kommende und auch durch äußerste Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse (höhere Gewalt) – wie insbesondere Krieg, kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Naturkatastrophen oder gravierende Betriebsstörungen – erheblich erschwert oder unmöglich gemacht, so befreien diese Ereignisse die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten. Dies gilt insbesondere für Importaufträge, wenn die Beschaffung von Waren oder Rohstoffen durch solche Ereignisse maßgeblich beeinträchtigt wird.

(2) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sind sich darüber einig, dass unvorhersehbare globale Ereignisse zu erheblichen Schwankungen bei Frachtraten (See-, Luft- oder Landfracht) sowie zu Wechselkursschwankungen führen können, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.

(3) Sollten sich die dem Importauftrag zugrundeliegenden Beschaffungskosten – insbesondere durch den sprunghaften Anstieg von Transport- und Frachtkosten oder durch extreme Währungskursschwankungen – nach Vertragsschluss, aber vor der vollständigen Auslieferung der Ware, nachweislich um mehr als 10 % im Vergleich zu den bei Vertragsschluss kalkulierten Kosten erhöhen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den vereinbarten Kaufpreis entsprechend der tatsächlichen Kostensteigerung anzupassen.

(4) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Kostensteigerung auf Verlangen anhand geeigneter Unterlagen (z. B. Frachtbelege, Wechselkursbelege) nachweisen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 20 % des ursprünglichen Gesamtnettopreises, ist der Käufer/Auftraggeber berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Preisanpassung in Textform vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen des Auftraggebers sind in diesem Fall zurückzugewähren, abzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten für den Auftragnehmer.

6. Rechnungsstellung

(1) Die Rechnung wird nach Versand der Ware in elektronischer Form im Dateiformat PDF an die zum Bestellzeitpunkt angegebene E-Mail-Adresse versendet. Eine Rechnungserstellung in Papierform erfolgt nicht.

(2) Rechnungen werden gemäß den Angaben des § 14 Abs. 4 UStG auf den Namen des bei der Bestellung angegebenen Leistungsempfängers ausgestellt.

(3) Kann die ausländische Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) des Auftraggebers im Rahmen der qualifizierten Bestätigungsanfrage beim Bundeszentralamt für Steuern nicht validiert werden, so wird der Auftrag auch bei einer grenzüberschreitenden Lieferung umsatzsteuerpflichtig abgerechnet. Das Risiko der Nicht-Validierung der ausländischen USt-IdNr. trägt der Auftraggeber, sofern dies auf Umständen beruht, die die ZARA Vertrieb GmbH nicht zu vertreten hat. In diesem Fall ist der Auftragnehmer nach der Wahl des Auftraggebers berechtigt, die Lieferung unter Erteilung einer Rechnung mit Umsatzsteuer auszuführen oder die Bearbeitung des Auftrags erst fortzusetzen, wenn die Einholung einer qualifizierten Bestätigung der vom Auftraggeber angegebenen USt-IdNr. möglich ist.

(4) Bei Lieferungen in Drittländer ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis. Die jeweilige Mehrwertsteuer wird bei der Einfuhr gesondert erhoben und vom Transportdienstleister verauslagt.

(5) Sofern der Auftraggeber eine Bestellung in ein Bestimmungsland liefern lässt, in dem der Auftraggeber umsatzsteuerlich nicht registriert ist und infolgedessen über keine valide USt-IdNr. des Bestimmungslandes verfügt, wird der Auftragnehmer unter Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer des Bestimmungslandes Rechnung legen.

7. Zahlung

(1) Sofern keine gesonderte Zahlungsmodalität zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der Ware gegen Vorauskasse. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort fällig und sofort auszugleichen.

(2) Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern. Unberechtigt abgezogene Skontobeträge werden schriftlich nachbelastet.

(3) Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, so kann die ZARA Vertrieb GmbH Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterbearbeitung einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

(4) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen zu zahlen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die weiteren Regelungen des § 288 BGB bleiben unberührt.

(5) Auftraggeber, die eine gültige USt-IdNr. bei der Bestellung angeben, erklären hiermit ausdrücklich, dass die angegebene USt-IdNr. auch für nachfolgende Bestellungen gelten soll. Dies gilt bis zum Widerruf dieser Zustimmung durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer.

8. Zurückbehaltungsrechte

Dem Auftraggeber stehen keinerlei Aufrechnungsrechte zu, es sei denn seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch die ZARA Vertrieb GmbH anerkannt. Er ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

9. Abtretung, Aufrechnung und Factoring

(1) Die ZARA Vertrieb GmbH ist berechtigt, die Forderungen aus den Aufträgen – einschließlich der Ansprüche aus Preisanpassungen – zu Finanzierungs- oder Besicherungszwecken an Dritte (insbesondere Kreditinstitute oder Factoring-Gesellschaften) abzutreten. Gemäß § 354a HGB ist eine solche Abtretung auch dann wirksam, wenn vertraglich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

(2) Im Falle einer Abtretung kann der Drittgläubiger (z. B. Faktor) die Zahlung direkt vom Käufer/Auftraggeber verlangen. Der Käufer/Auftraggeber kann gegenüber dem Drittgläubiger nur solche Gegenforderungen aufrechnen oder Einwendungen geltend machen, die bereits vor der Abtretung der Forderung bestanden oder begründet waren.

(3) Trotz einer Abtretung kann der Auftraggeber mit befreiender Wirkung an den Auftragnehmer leisten, es sei denn, er wurde schriftlich über die Abtretung informiert und aufgefordert, direkt an den Drittgläubiger zu zahlen (Anzeige des verlängerten Eigentumsvorbehalts oder der Factoring-Zession).

10. Bonitätsprüfung

Die ZARA Vertrieb GmbH prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden die Bonität.

Der Auftragnehmer behält sich daher das Recht vor, persönliche Daten zur Prüfung der Bonität des Auftraggebers an ausgewählte Wirtschaftsauskunfteien zu übermitteln, um Auskünfte zur Bonitätsprüfung einzuholen und zu verarbeiten und abhängig vom Ergebnis insbesondere die Zahlungsart „Rechnung“ zu ermöglichen.

11. Druck- und Logodaten

(1) Die ZARA Vertrieb GmbH führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Druck- und Logodaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in einem Vektorformat (z. B. .ai, .eps) bereitzustellen. Bei nicht einwandfrei angelieferten, abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen wird ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druck- und Logodaten vor Übermittlung an den Auftragnehmer sorgfältig zu prüfen.

(3) Sind die Druck- und Logodaten fehlerhaft, so wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht zur Vertragsdurchführung ist der Auftraggeber sodann verpflichtet, fehlerfreie Druck- und Logodaten zu liefern bzw. die Daten durch den Auftragnehmer im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zu lassen oder auf sein eigenes Risiko den Auftrag mit den beanstandeten Daten drucken zu lassen oder den Auftrag kostenpflichtig zu stornieren.

(4) Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druck- und Logodaten trägt allein der Auftraggeber. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden, soweit technisch möglich, auch andere als auf der Webseite angebotene Formate verarbeitet, was ggf. eine unvermeidbare Konvertierung beinhaltet. Sofern daraus Fehler entstehen, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.

(5) Soweit aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Druck- und Logodaten Mehrkosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.

12. Lieferung & Lieferzeit

(1) Der Beginn der von der ZARA Vertrieb GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist er verpflichtet, den entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(3) Sofern Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen entstehen, die dem Auftragnehmer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Auftragnehmer diese auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung und Leistung mindestens um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Vorlaufzeit zu verschieben, oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Sofern der Auftragnehmer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, ist seine Haftung für jede vollendete Woche des Verzuges auf 1,0 Prozent des Rechnungswertes (exkl. MwSt.) der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, insgesamt jedoch auf höchstens 5 Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht seitens des Auftragnehmers nachweislich auf grober Fahrlässigkeit.

13. Gefahrenübergang und Verpackung

Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Auftraggeber, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt sowie unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gilt Lieferung „ab Werk“ als vereinbart. Für den Wunsch der Rücknahme von Verpackungen durch die ZARA Vertrieb GmbH gelten gesonderte Vereinbarungen. Sofern der Auftraggeber eine Transportversicherung wünscht, wird der Auftragnehmer die Lieferung entsprechend eindecken; die hierdurch anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber.

14. Gewährleistung und Mängelansprüche

(1) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse nach § 377 HGB unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Produktionsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Ablieferung der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche nach Entdeckung. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Die Reklamationsanzeige umfasst den Eingang der Reklamation per Telefon, E-Mail oder Post an die ZARA Vertrieb GmbH.

(3) Der Auftraggeber hat dem Frachtführer gemäß § 438 HGB einen Verlust oder eine Beschädigung des Gutes anzuzeigen. Sollten bei Lieferung Transportschäden offensichtlich sein, so hat der Auftraggeber diese Fehler sofort gegenüber dem Auftragnehmer bzw. gegenüber dem Auslieferer zu reklamieren.

(4) Beanstandungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber die Voraussetzungen für die Druck- und Logodaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden.

(5) Ist die gelieferte Ware mit einem nicht unerheblichen Mangel behaftet, kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer Nacherfüllung verlangen. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(6) Die Angaben des Auftragnehmers sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben oder kennzeichnen die Leistung. Sofern die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird, sind handelsübliche Abweichungen zulässig. Insbesondere bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren sind geringfügige Farbabweichungen kein Mangel. Dies gilt insbesondere bei Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen sowie zwischen einzelnen Produkten eines Auftrages, die früher über die ZARA Vertrieb GmbH erworben wurden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen und dem Endprodukt. Materialveränderungen, die bedingt durch Alter oder Umwelteinwirkungen eintreten, stellen keinen Mangel dar.

(7) Ferner ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. Die Angaben zum Druckverfahren sind unverbindlich. Ein bestimmtes Druckverfahren wird nicht garantiert und ist damit auch kein Grund für eine Beanstandung.

(8) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nach § 323 Abs. 5 BGB nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

(9) Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten.

(10) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Produkte können wegen Geringfügigkeit der Abweichung nicht beanstandet werden. Sofern vor Auftragsdurchführung eine Mehr- oder Minderlieferung größer als 5 % der bestellten Produkte zu erwarten ist, wird dies gesondert in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Berechnet wird die gelieferte Menge.

(11) Bei Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ist die mangelhafte Ware zurückzugeben. Dies gilt nicht bei Minderung.

15. Haftung und Entschädigung

(1) Die ZARA Vertrieb GmbH haftet für Pflichtverletzungen durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur dann auf Schadensersatz, wenn ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und vertraut, haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst eingetreten sind oder für Mehraufwendungen in der Abwicklung, die durch eine Verbringung des Auftragsgegenstandes an einen anderen Ort entstehen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten auch zugunsten des gesetzlichen Vertreters und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, sofern Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten hingegen gemäß § 444 BGB nicht, soweit die ZARA Vertrieb GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.

(5) Die Haftung des Auftragnehmers ist bei Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Auftraggeber vertrauen darf, aufgrund von leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(6) Sofern der Auftragnehmer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, ist seine Haftung für jede vollendete Woche des Verzuges auf ein halbes Prozent des Rechnungswertes (ohne MwSt.) der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, insgesamt jedoch auf höchstens fünf Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt. Darüberhinausgehende Ansprüche sind nach den Bedingungen dieses Abschnitts ausgeschlossen.

16. Rücktritt und Kündigung

(1) Für den Fall der Kündigung des Vertrags gemäß § 643 BGB wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des Auftraggebers durch die ZARA Vertrieb GmbH, insbesondere wegen fehlender Zusendung von fehlerfreien Druck- und Logodaten und Fristsetzung oder fehlender Druckfreigabe, verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Auftragnehmer eine Entschädigungszahlung zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall dem Auftragnehmer Aufwendungen oder Schäden nicht oder nicht im genannten Umfang entstanden sind. Auch dem Auftragnehmer bleibt im Einzelfall der Nachweis gestattet, dass eine höhere Entschädigung angemessen ist.

(2) Vor Freigabe des Korrekturabzuges hat der Auftragnehmer das Recht, die Bestellung des Auftraggebers zu löschen, sofern binnen einer Woche keine Übermittlung von druckreifen Druck- und Logodaten erfolgt ist.

(3) Eine Entschädigungszahlung seitens des Auftraggebers ist ferner dann zu leisten, wenn der Auftraggeber den Vertrag unter den Bedingungen nach Ablauf der kostenfreien Stornofrist kündigt bzw. storniert. Eine kostenfreie Stornierung einer Bestellung durch den Auftraggeber ist nur bis zum Versand der Auftragsbestätigung per E-Mail möglich.

(4) Bis zur Druckfreigabe gilt die genannte Entschädigungsregelung in Höhe von 2 % der vereinbarten Auftragssumme, mindestens jedoch 50 Euro (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).

(5) Nach erfolgter Druckfreigabe ist die erbrachte Leistung in Höhe von 95 % der Auftragssumme zu entschädigen, zuzüglich ggf. bereits geleisteter Druckdatenchecks und/oder Korrekturabzüge. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall der ZARA Vertrieb GmbH Aufwendungen oder Schäden nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden sind. Auch dem Auftragnehmer bleibt im Einzelfall der Nachweis gestattet, dass eine höhere Entschädigung angemessen ist.

(6) Nach Abgabe der verbindlichen Stornierungserklärung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer nicht mehr zur Herausgabe der noch im Veredelungsprozess befindlichen Ware verpflichtet.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, soweit hinsichtlich des Vermögens des Auftraggebers ein Insolvenzantrag gestellt wird oder der Auftraggeber die Vermögensauskunft abgegeben hat.

(8) Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem seines Zulieferers oder Spediteurs – wie z. B. Streik, rechtmäßige Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber eine weitere Lieferverzögerung nicht mehr zugemutet werden kann.

17. Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz verjähren mit Ausnahme von Ansprüchen aus vorsätzlicher Handlung in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

18. Archivierung

(1) Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Die ZARA Vertrieb GmbH ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen; der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, seine Daten zu speichern und für sich verfügbar zu halten.

(2) Der Auftragnehmer behält sich vor, die vom Auftraggeber übermittelten Daten zu speichern. Hiermit ist der Auftraggeber einverstanden. Ausgenommen hiervon sind Daten, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nach Beendigung eines Auftrags gelöscht werden müssen.

19. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

(1) Der Auftraggeber garantiert, dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an uns zur Verarbeitung übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.

(2) Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Daten ist.

(3) Bei einem Verstoß gegen Rechte Dritter stellt uns der Auftraggeber auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, uns jeglichen Schaden, der uns durch den Verstoß entsteht inklusive etwaiger Rechtsverfolgungskosten, zu ersetzen.

(4) Die ZARA Vertrieb GmbH ist nicht verpflichtet, Vorlagen und Inhalte des Auftraggebers auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Die diesbezügliche Verantwortlichkeit liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, das Kundenkonto des Auftraggebers bei wiederholten Bestellungen der vorbezeichneten Art dauerhaft zu sperren und potentielle Gesetzesverstöße zur Anzeige zu bringen.

20. Eigentumsvorbehalt

(1) Die ZARA Vertrieb GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn der Auftragnehmer sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den entstandenen Ausfall.

(3) Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber schon jetzt an den Auftragnehmer in Höhe des mit ihm vereinbarten Rechnungsendbetrages (inkl. MwSt.) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Auftragnehmers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Auftragnehmer wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

21. Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der ZARA Vertrieb GmbH. Die ZARA Vertrieb GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen, sofern dieser kein Kaufmann ist.

(2) Die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

22. Salvatorische Klausel

Sollte in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als ersetzt durch eine Bestimmung, die wirtschaftlich und in gesetzlich zulässiger Weise der Regelung am nächsten kommt.

Sie können diese AGB jederzeit auf https://www.gaavoo.de einsehen, ferner als PDF dauerhaft abspeichern und die Datei jederzeit offline ansehen oder ausdrucken.

23. Vertragspartner

Die Internetseite www.gaavoo.de und der Shop www.shop.gaavoo.de werden von der ZARA Vertrieb GmbH betrieben. Die ZARA Vertrieb GmbH ist für alle darüber geschlossenen Rechtsgeschäfte Vertragspartner.

ZARA Vertrieb GmbH

28197 Bremen, Deutschland
Am Tabakquartier 62

Telefon: +49 (0)421 4788 6770

E-Mail: info@gaavoo.de

Website: www.gaavoo.de

Handelsregister: HRB 41401 HB, Amtsgericht Bremen
USt-IdNr.: DE135116485



Stand: 19. August 2026